


Der VfG steht einer Baulandmobilisierungsabgabe nach wie vor ablehnend gegenüber. Demensprechend kann auch der angedachten Verordnung unsererseits nicht zugestimmt werden.
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Die geplanten Gesetzesänderungen vor allem zu Änderungen bei Einkaufszentren und Supermärkten, der de facto Verhinderung von Klein- und Kleinstwindkraftanlagen für Privatpersonen und die anhaltende Kritik zur Baulandmobilisierungsabgabe, machen es dem VFG unmöglich der aktuellen Novellierung zuzustimmen.

Die geplanten Gesetzesänderungen vor allem zu Änderungen bei Einkaufszentren und Supermärkten, der de facto Verhinderung von Klein- und Kleinstwindkraftanlagen für Privatpersonen und die anhaltende Kritik zur Baulandmobilisierungsabgabe, machen es dem VFG unmöglich der aktuellen Novellierung zuzustimmen.
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Vom VfG werden keine gesetzlichen Maßnahmen unterstützt, welche die finanzielle, organisatorische oder selbstbestimmungsmäßige Arbeit des Landesjugendforums und/oder Jugendorganisationen auch nur im Ansatz zu beschneiden drohen und dadurch auch die Interessensvertretung der Jugend allgemein nicht verbessert.
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